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Artikel 1 Gewährung der Meistbegünstigung - Kündigung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 19.6.1996

Artikel 1

Der Modus vivendi zwischen Österreich und der Türkei betreffend die Gewährung der Meistbegünstigung in Angelegenheiten der Schiffahrt und des Zollwesens (BGBl. Nr. 234/1949) wurde gemäß der vereinbarten Regelung durch Österreich mit Schreiben vom 15. Mai 1996 mit Wirkung zum 1. Dezember 1996 gekündigt.

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