§ 0
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 347/1995
Inkrafttretensdatum
20.05.1995
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und der Regierung Indiens andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren zum Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich in der Fassung der ergänzenden Notenwechsel
StF: BGBl. Nr. 347/1995
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
