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Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.
Kurztitel
Ursprungszeugnisse für zollfreie oder zollermäßigte Einfuhr - Kündig.
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1994
Inkrafttretensdatum
11.03.1994
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten und des Bundesministers für Finanzen betreffend die Kündigung des Abkommens zwischen dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten und dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich einerseits und dem Minister für Handel und Tourismus von Rumänien andererseits über die Anerkennung von Zeugnissen über den Ursprung und die handwerkliche Herstellung von Waren für Zwecke der zollfreien oder zollermäßigten Einfuhr nach Österreich
StF: BGBl. Nr. 174/1994
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 2 Abs. 2 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 1985, BGBl. Nr. 200, wird kundgemacht:
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