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Anlage1 Afrikanischer Entwicklungsfonds

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.12.1981

Anlage A

Anlage1

1. Gründungsteilnehmer

Die folgenden Staaten können Gründungsteilnehmer werden: Belgien, Brasilien, Dänemark, Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, die Niederlande, Norwegen, Schweden, Schweiz, Spanien, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika.

Jeder der genannten Staaten, der nach dem 31. Dezember 1973 eine Zeichnung von mindestens 15 Millionen US-Dollar macht, gilt dessenungeachtet als Gründungsteilnehmer, sofern er dieses Übereinkommen bis zum 31. Dezember 1974 unterzeichnet und ratifiziert.

2. Stammeinlagezeichnungen

Die Bank und die folgenden Unterzeichnerstaaten dieses Übereinkommens haben folgende Beträge gezeichnet:

 

Zeichnungen in Rechnungseinheiten

Afrikanische Entwicklungsbank

5 000 000

Belgien

3 000 000

Brasilien

2 000 000

Dänemark

5 000 000

Bundesrepublik Deutschland

7 447 630

Finnland

2 000 000

Italien

10 000 000

Japan

15 000 000

Jugoslawien

2 000 000

Kanada

15 000 000

Niederlande

4 000 000

Norwegen

5 000 000

Schweden

5 000 000

Schweizerische Eidgenossenschaft

3 000 000

Spanien

2 000 000

Vereinigtes Königreich

5 211 420

Insgesammt

90 659 050

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