KAPITEL III
Vermögenswerte
Artikel 4
Artikel 4
Vermögenswerte
Die Vermögenswerte des Fonds umfassen
- i) die Zeichnungen der Bank;
- ii) die Zeichnungen der Teilnehmerstaaten;
- iii) andere vom Fonds vereinnahmte Vermögenswerte und
- iv) Mittel, die aus der Geschäftstätigkeit des Fonds stammen oder ihm sonst zufließen.
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