vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 2 ERP - Verbindlichkeitsübergang der indischen Regierung auf den Bund

Aktuelle FassungIn Kraft seit 18.3.1981

§ 2

(1) Der Betrag von S 18 835 975,31 ist vom Bund in 26 gleichen aufeinanderfolgenden Halbjahresraten a S 720 000,-- und einer Rate von S 115 975,31 in den Jahren 1979 bis 1992, beginnend am 1. Juli 1979 an den ERP-Fonds zurückzuzahlen.

(2) Die auf den jeweils aushaftenden Kreditbetrag entfallenden Zinsen in Höhe von 3% p. a. werden zu den gleichen Terminen wie die Kapitalraten halbjährlich im nachhinein beglichen.

(3) Die Gesamtbelastung für den Bund in den Jahren 1979 bis 1992 wird insgesamt S 22 728 772,15 betragen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)