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Artikel 5 Unterstützung der Zollverwaltungen (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 03.7.1978

Artikel 5

Form und Inhalt der Amtshilfeersuchen

(1) Ersuchen nach diesem Abkommen sind schriftlich zu stellen. Die zu ihrer Durchführung erforderlichen Schriftstücke sind beizufügen.

(2) Ersuchen nach Absatz 1 haben folgende Angaben zu enthalten:

  1. a) die Behörde, von der das Ersuchen ausgeht;
  2. b) die Art des Verfahrens;
  3. c) den Gegenstand und den Grund des Ersuchens;
  4. d) die Namen und Anschriften der am Verfahren Beteiligten;
  5. e) eine kurze Sachverhaltsdarstellung mit rechtlicher Würdigung.

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