§ 0
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank
Kurztitel
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 174/1977 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.01.2008
Unterzeichnungsdatum
08.04.1959
Index
39/01 Finanzinstitutionen, Währungsabkommen
Langtitel
Übereinkommen zur Errichtung der Inter-Amerikanischen Entwicklungsbank samt Anlagen und Allgemeine Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank samt Anlage
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ZUR ERRICHTUNG DER INTER-AMERIKANISCHEN ENTWICKLUNGSBANK
StF: BGBl. Nr. 174/1977 (NR: GP XIV RV 312 AB 348 S.36 . BR: AB 1582 S. 356 .)
Änderung
BGBl. Nr. 352/1977
BGBl. Nr. 87/1978
BGBl. Nr. 85/1988
BGBl. Nr. 78/1996
BGBl. I Nr. 2/2008 (1. BVRBG) (NR: GP XXIII RV 314 AB 370 S. 41 . BR: 7799 AB 7830 S. 751.)
Sprachen
Englisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt allen Anlagen wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 10. Jänner 1977 hinterlegt, bis zu welchem Zeitpunkt auch den Bestimmungen des Abschnittes 10 der Allgemeinen Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank entsprochen war. Das Vertragswerk ist gemäß Artikel XV Abschnitt 2 Buchstabe b des Übereinkommens und Abschnitt 10 der Allgemeinen Vorschriften für Österreich am 10. Jänner 1977 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Staaten, in deren Namen dieses Übereinkommen unterzeichnet wird, vereinbaren, die Inter-Amerikanische Entwicklungsbank zu gründen, die nach Maßgabe folgender Bestimmungen tätig wird:
Anmerkung
1. Erfassungsstichtag: 1.1.2006
2. Dokumentalistische Gliederung:
Allgemeine Vorschriften für die Aufnahme nichtregionaler Staaten als Mitglieder der Bank = Anlage 3
Vorschriften für die Wahl der Exekutivdirektoren = Anlage 4
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
06.03.2019
Gesetzesnummer
10004253
Dokumentnummer
NOR30006882
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