vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Einfuhr von Umschließungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.2.1970

Artikel 1

Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens hat Uganda am 9. Jänner 1970 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen (BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 372/1969) hinterlegt.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)