Artikel 1
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens hat Uganda am 9. Jänner 1970 seine Beitrittsurkunde zum Zollabkommen über die vorübergehende Einfuhr von Umschließungen (BGBl. Nr. 191/1962, letzte Kundmachung betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 372/1969) hinterlegt.
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