vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel XI Abkommen über die Einfuhr von Gegenständen erzieherischen, wissenschaftlichen oder kulturellen Charakters

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.6.1958

Artikel XI

Dieses Abkommen tritt mit dem Tage in Kraft, an dem der Generalsekretär der Vereinten Nationen die Ratifikations- oder Beitrittsurkunden von zehn Staaten erhalten hat.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2025

Gesetzesnummer

10003891

Dokumentnummer

NOR40038191

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte