vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 6 Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.12.1998

Artikel 6

In Art. 41 des Übereinkommens von 1968 in der Fassung des Art. 20 des Übereinkommens von 1978, des Art. 7 des Übereinkommens von 1982 und des Art. 13 des Übereinkommens von 1989 werden folgende Gedankenstriche eingefügt:

  1. a) zwischen dem vierten und fünften Gedankenstrich:
  1. b) zwischen dem fünften und sechsten Gedankenstrich:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)