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Artikel IV Übereinkommen zur Bekämpfung widerrechtlicher Handlungen gegen die Sicherheit der Zivilluftfahrt – Protokoll

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1990

Artikel IV

Dieses Protokoll liegt am 24. Februar 1988 in Montreal für die Teilnehmerstaaten der vom 9. bis 24. Februar in Montreal abgehaltenen Internationalen Luftrechtskonferenz zur Unterzeichnung auf. Nach dem 1. März 1988 liegt das Protokoll bis zu seinem Inkrafttreten gemäß Artikel VI für alle Staaten in London, Moskau, Washington und Montreal zur Unterzeichnung auf.

Zuletzt aktualisiert am

17.03.2023

Gesetzesnummer

10002943

Dokumentnummer

NOR12035353

alte Dokumentnummer

N2199011731H

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