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Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 226/1982
Inkrafttretensdatum
23.05.1982
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung
StF: BGBl. Nr. 226/1982 (NR: GP XIV RV 231 AB 469 S. 52 . BR: S. 361.)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel XVI Absatz 2 am 23. Mai 1982 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
der Staat Israel
haben in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen vom 20 April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen *) - im folgenden als Übereinkommen bezeichnet - im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, folgendes vereinbart:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969
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