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Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 23.5.1982

§ 0

Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Kurztitel

Rechtshilfe in Strafsachen (Israel)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 226/1982

Inkrafttretensdatum

23.05.1982

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und dem Staat Israel über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Erleichterung seiner Anwendung

StF: BGBl. Nr. 226/1982 (NR: GP XIV RV 231 AB 469 S. 52 . BR: S. 361.)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 23. April 1982 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel XVI Absatz 2 am 23. Mai 1982 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

der Staat Israel

haben in dem Wunsch, das Europäische Übereinkommen vom 20 April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen *) - im folgenden als Übereinkommen bezeichnet - im Verhältnis zwischen den beiden Staaten zu ergänzen und die Anwendung der darin enthaltenen Grundsätze zu erleichtern, folgendes vereinbart:

________________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 41/1969

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