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INPADOC – Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 22.6.1973

INPADOC § 0

Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)

Kurztitel

Internationales Patentdokumentationszentrum (WIPO)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 414/1973

Inkrafttretensdatum

22.06.1973

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf über die Errichtung eines Internationalen Patentdokumentationszentrums

StF: BGBl. Nr. 414/1973 (NR: GP XIII RV 489 AB 666 S. 64 . BR: S. 319.)

Sonstige Textteile

Nachdem der am 2. Mai 1972 in Wien unterzeichnete Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf über die Errichtung eines Internationalen Patentdokumentationszentrums, welcher also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Vertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Finanzen, vom Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 31. März 1973

Ratifikationstext

Der Vertrag ist nach Durchführung des in seinem Art. VIII Abs. 1 vorgesehenen Notenwechsels am 22. Juni 1973 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf haben in der Absicht, die weltweite Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Patentdokumentation zu fördern und den Zugang zu technischem Wissen zu erleichtern, folgendes vereinbart:

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