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Artikel 1 Haager Unterhaltsstatutübereinkommen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.7.1963

Artikel 1

Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, seit der Kundmachung BGBl. Nr. 98/1963 von Frankreich ratifiziert worden.

Das Übereinkommen tritt für Frankreich am 1. Juli 1963 in Kraft.

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