Artikel 1
Nach Mitteilung der Niederländischen Regierung ist das Übereinkommen über das auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern anzuwendende Recht, BGBl. Nr. 293/1961, seit der Kundmachung BGBl. Nr. 98/1963 von Frankreich ratifiziert worden.
Das Übereinkommen tritt für Frankreich am 1. Juli 1963 in Kraft.
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