vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 8 HUStÜ

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1962

Artikel 8

Dieses Übereinkommen tritt am sechzigsten Tage nach der in Artikel 7 Absatz 2 vorgesehenen Hinterlegung der vierten Ratifikationsurkunde in Kraft.

Für jeden Signatarstaat, der später ratifiziert, tritt das Übereinkommen am sechzigsten Tage nach dem Tage der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)