Einstellung
§ 157l.
Bei einem Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung gilt § 157e Abs. 2 nicht.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Bei einem Sanierungsplan mit Übergabe von Vermögen zur Verwertung gilt § 157e Abs. 2 nicht.
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