§ 665.
Der Reisende ist verpflichtet, alle die Schiffsordnung betreffenden Anweisungen des Schiffers zu befolgen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 665.
Der Reisende ist verpflichtet, alle die Schiffsordnung betreffenden Anweisungen des Schiffers zu befolgen.
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