2. Werkvertrag.
§ 1165
Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung ausführen zu lassen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
2. Werkvertrag.
§ 1165
Der Unternehmer ist verpflichtet, das Werk persönlich oder unter seiner persönlichen Verantwortung ausführen zu lassen.
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