Artikel 4
Abschnitt 4
Die Vereinten Nationen zahlen der Regierung für das Recht der Benützung des Amtssitzbereiches den Betrag von einem österreichischen Schilling pro Jahr, welcher jährlich im vorhinein während der Dauer der Benützung fällig wird.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)