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Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.1997

§ 0

Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.

Kurztitel

Mitwirkung des Nationalrates an der Regelung von Tarifen etc. - Aufh.

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 2/1997

Inkrafttretensdatum

11.01.1997

Langtitel

Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten

Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Übergangsgesetz vom 1. Oktober 1920 in der Fassung des BGBl. Nr. 368/1925 und das Bundesgesetz über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an Internationale Organisationen geändert werden und das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten aufgehoben wird

(NR: GP XX IA 324/A AB 520 S. 51 . BR: AB 5369 S. 620 .)

StF: BGBl. I Nr. 2/1997

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