Artikel IV
Aufhebung des Gesetzes über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände
sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten
Das Gesetz über die Mitwirkung der Nationalversammlung an der Regelung von Postgebühren und Preisen der Monopolgegenstände sowie von Bezügen der in staatlichen Betrieben Beschäftigten, StGBl. Nr. 180/1920, zuletzt geändert durch das Bundesverfassungsgesetz BGBl. Nr. 268/1994, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 1996 außer Kraft.
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