Zielsetzung
Artikel 1
Die Vertragsparteien kommen überein, besondere Maßnahmen zur Verringerung der spezifischen gesundheitlichen Belastungen der Anrainer der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg durch die Stationierung der Luftraumüberwachungsflugzeuge des Bundesheeres zu setzen. Aus diesem Anlaß werden dem Land Bundesmittel zum Zwecke der
- 1. Übernahme der Kosten baulicher Lärmschutzmaßnahmen oder
- 2. Zahlung von Abschlagsbeträgen, sofern die Maßnahme nach Z 1 untunlich ist, oder
- 3. Ablöse von Grundstücken samt Zubehör, sofern die Maßnahmen nach Z 1 und 2 untunlich sind, zur Verfügung gestellt.
Zuletzt aktualisiert am
22.11.2024
Gesetzesnummer
10001039
Dokumentnummer
NOR12013015
alte Dokumentnummer
N1199010060L
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