vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg (Bund – Steiermark)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.8.1990

Zielsetzung

Artikel 1

Die Vertragsparteien kommen überein, besondere Maßnahmen zur Verringerung der spezifischen gesundheitlichen Belastungen der Anrainer der Flugplätze Graz-Thalerhof und Zeltweg durch die Stationierung der Luftraumüberwachungsflugzeuge des Bundesheeres zu setzen. Aus diesem Anlaß werden dem Land Bundesmittel zum Zwecke der

  1. 1. Übernahme der Kosten baulicher Lärmschutzmaßnahmen oder
  2. 2. Zahlung von Abschlagsbeträgen, sofern die Maßnahme nach Z 1 untunlich ist, oder
  3. 3. Ablöse von Grundstücken samt Zubehör, sofern die Maßnahmen nach Z 1 und 2 untunlich sind, zur Verfügung gestellt.

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2024

Gesetzesnummer

10001039

Dokumentnummer

NOR12013015

alte Dokumentnummer

N1199010060L

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)