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Artikel I Abkommen über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der EuropäischenWeltraumorganisation (ESA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1989

Artikel I

Alle ehemaligen Mitglieder des Personals der Europäischen Weltraumorganisation sind von der staatlichen Einkommensteuer auf ihnen von der Organisation gezahlte Renten und Ruhegehälter befreit. Die Republik Österreich behält jedoch das Recht, diese Renten und Ruhegehälter bei der Festsetzung der von Einkünften aus anderen Quellen zu erhebenden Steuer zu berücksichtigen.

Zuletzt aktualisiert am

08.09.2026

Gesetzesnummer

10000979

Dokumentnummer

NOR12012610

alte Dokumentnummer

N1198810916F

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