vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel III Laboratorien in Seibersdorf (IAEO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.8.1985

Artikel III

Zusätzlich zu den regelmäßigen Inspektionen, die von der Organisation entsprechend ihren eigenen Vorschriften und Verfahren durchgeführt werden und an denen österreichische Sachverständige teilnehmen können, werden von Vertretern der zuständigen österreichischen Behörden und Angestellten der Organisation auf Verlangen einer der beiden Vertragsparteien gemeinsame Inspektionsgänge abgehalten, um zu gewährleisten, daß die einschlägigen Sicherheitsvorkehrungen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Beide Teile können dabei Sachverständige zuziehen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)