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Artikel XV UNO-City - Amtssitz Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.10.1981

Artikel XV

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des dritten Monats nach dem Tag in Kraft, an dem die Regierung der IAEO mitteilt, daß die für das Inkrafttreten erforderlichen verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Geschehen in Wien, am 19. Jänner 1981, in zweifacher Urschrift in deutscher und englischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist.

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