§ 2
Spätere Änderungen im Verlauf der Moosache und des Franzenskanals haben auf den im § 1 bestimmten Verlauf der Landesgrenze keinen Einfluß.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 2
Spätere Änderungen im Verlauf der Moosache und des Franzenskanals haben auf den im § 1 bestimmten Verlauf der Landesgrenze keinen Einfluß.
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