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Artikel 85 Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge

Aktuelle FassungIn Kraft seit 27.1.1980

Artikel 85

Authentische Texte

Die Urschrift dieses Übereinkommens, dessen chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Text gleichermaßen authentisch ist, wird beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt.

ZU URKUND DESSEN haben die unterzeichneten, von ihren Regierungen hiezu gehörig befugten Bevollmächtigten dieses Übereinkommen unterschrieben.

GESCHEHEN ZU WIEN am 23. Mai 1969.

Zuletzt aktualisiert am

14.11.2019

Gesetzesnummer

10000684

Dokumentnummer

NOR12009665

alte Dokumentnummer

N1198014778P

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