§ 0
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kurztitel
Einräumung von Privilegien und Immunitäten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 441/1979
Inkrafttretensdatum
01.01.1979
Langtitel
Verordnung der Bundesregierung vom 17. Juli 1979 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an das Internationale Institut für angewandte Systemanalyse
StF: BGBl. Nr. 441/1979
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 1 Abs. 1 und Abs. 7 Z 2 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977, BGBl. Nr. 677, über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen wird im Einvernehmen mit dem Hauptausschuß des Nationalrates verordnet:
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