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§ 2 Änderung der Landesgrenze Burgenland - Steiermark

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

§ 2

(1) Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich des Raabflusses (burgenländische Gemeinden Sankt Martin an der Raab und Jennersdorf, politischer Bezirk Jennersdorf‑ steiermärkische Gemeinde Hohenbrugg-Weinberg, politischer Bezirk Feldbach) vom Grenzpunkt Nr. 11715 am rechten Bachufer geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 11717, von dort in der Mitte des Raabflusses geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 11322, von diesem geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 11263 am linken Bachufer, sodann geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 16074.

(2) Der Verlauf der Landesgrenze in der im Abs. 1 genannten Grenzstrecke und die nach Abs. 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4000 (Anlage 3‑ zwei Teile) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 4) ausgewiesen.

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