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§ 1 Änderung der Landesgrenze Burgenland - Steiermark

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2008

§ 1

(1) Die Landesgrenze zwischen dem Land Burgenland und dem Land Steiermark verläuft im Bereich des Rittscheinbaches (burgenländische Gemeinde Jennersdorf, politischer Bezirk Jennersdorf‑ steiermärkische Gemeinde Loipersdorf bei Fürstenfeld, politischer Bezirk Fürstenfeld) vom Grenzpunkt Nr. 5735 am rechten Bachufer geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 12381, von dort in der Mitte des Rittscheinbaches geradlinig von einem Grenzpunkt zum nächsten bis zum Grenzpunkt Nr. 12426 und sodann von diesem geradlinig zum Grenzpunkt Nr. 31871 am linken Bachufer.

(2) Der Verlauf der Landesgrenze in der im Abs. 1 genannten Grenzstrecke und die nach Abs. 1 maßgebenden Grenzpunkte sind im Plan im Maßstab 1 : 4000 (Anlage 1) dargestellt. Die Koordinaten der Grenzpunkte sind im Gauß-Krüger-System (Meridian 34 Grad östlich Ferro) berechnet und im Koordinatenverzeichnis (Anlage 2) ausgewiesen.

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