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Artikel 1 Amtssitz - Internationale Atomenergie-Organisation - Ausdehnung (IAEO)

Aktuelle FassungIn Kraft seit

INTERNATIONALE ATOMENERGIE-ORGANISATION, WIEN

Wien, am 20. Dezember 1964

Herr Bundesminister!

Artikel I, Abschnitt 1, lit. o) des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation bestimmt wie folgt:

,,Unter dem Begriff 'Angestellte der IAEO' (sind zu verstehen) der Generaldirektor und alle Angehörigen des Personals der IAEO mit Ausnahme des an Ort und Stelle aufgenommenen und nach Stundenlohn bezahlten Personals."

Angesichts der zunehmenden Koordinierung von Politik und Programmen zwischen den zuständigen Organisationen des Gefüges der Vereinten Nationen und der daraus resultierenden Notwendigkeit, in einzelnen Fällen Angehörige der Sekretariate der Vereinten Nationen und der Spezialorganisationen dem Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit zuzuteilen, um diese Koordinierung zu erleichtern, beehre ich mich, namens der Internationalen Atomenergie-Organisation vorzuschlagen, daß der Begriff,,Angehörige des Personals der IAEO" so aufgefaßt werden soll, daß er Mitglieder der Sekretariate der Vereinten Nationen und der Spezialorganisationen einschließt, die dem Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation auf Zeit durch Vereinbarung zwischen der Internationalen Atomenergie-Organisation und den betreffenden Organisationen zugeteilt sind. Ich beehre mich weiters vorzuschlagen, daß der Dienstgrad solcher Mitglieder der Sekretariate dieser Organisationen als dem entsprechenden Grad im Stab der Internationalen Atomenergie-Organisation gleichwertig angesehen werden soll.

Falls die Republik Österreich diesem Vorschlag zustimmt, beehre ich mich vorzuschlagen, daß diese Note und Ihre bestätigende Antwortnote eine Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation darstellen, die mit dem Datum Ihrer Antwortnote in Kraft tritt.

Genehmigen Sie, Herr Bundesminister, die Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Sigvard Eklund m. p. Generaldirektor

Artikel 1

An den Bundesminister für Auswärtige

Angelegenheiten der Republik Österreich,

Ballhausplatz 2,

Wien I.

DER BUNDESMINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Wien, am 1. März 1965

Herr Generaldirektor!

Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens vom 20. Dezember 1964 zu bestätigen, welches wie folgt lautet:

(Anm.: Wortlaut wie oben.)

Ich beehre mich zu bestätigen, daß die Republik Österreich dem vorstehenden Vorschlag zustimmt und Ihr Schreiben sowie diese Antwort als Vereinbarung zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation betrachtet.

Genehmigen Sie, Herr Generaldirektor, die erneute Versicherung meiner ausgezeichneten Hochachtung.

Kreisky m. p.

An den Generaldirektor der Internationalen Atomenergie-Organisation,

Kärntner Ring 11-13,

Wien I.

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