vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 18. I. Übereinkommen der I. Haager Friedenskonferenz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.9.1900

Artikel 18.

Das Schiedsübereinkommen schließt die Verpflichtung in sich, sich nach Treu und Glauben dem Schiedsspruche zu unterwerfen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)