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Artikel 12. I. Übereinkommen der II. Haager Friedenskonferenz

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.1.1910

Artikel 12.

Sofern nicht ein anderes abgemacht ist, werden die Untersuchungskommissionen in der in den Artikeln 45 und 57 dieses Übereinkommens bezeichneten Weise gebildet.

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