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§ 41a Bgld. PflSchG 1995

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2025

LGBl. Nr. 98/2024

§ 41a

Schulsachaufwand

(1) Die Kosten der Errichtung (§ 30) und Erhaltung (§ 41) einer öffentlichen Pflichtschule stellen den Schulsachaufwand dar.

(2) Zum Schulsachaufwand zählen insbesondere die Kosten für

  1. a) die Bereitstellung der Schulliegenschaften;
  2. b) die Anschaffung der Schuleinrichtung und der notwendigen Lehrmittel (Erstausstattung);
  3. c) den Annuitätendienst für Darlehen, die für Maßnahmen nach lit. a und b aufgenommen wurden;
  4. d) sonstige Finanzierungen der Maßnahmen nach lit. a und b (zB Leasingraten);
  5. e) die Instandhaltung der Schulliegenschaften;
  6. f) die Instandhaltung und Erneuerung der Schuleinrichtung;
  7. g) die Instandhaltung der Lehrmittel und sonstigen Unterrichtsbehelfe;
  8. h) die Reinigung, Beleuchtung und Beheizung und den sonstigen Betrieb der Schulliegenschaften mit Ausnahme der Wohnungen;
  9. i) das zur Betreuung der Schulliegenschaften allenfalls erforderliche Hilfspersonal (zB Schulwart, Reinigungspersonal);
  10. j) die Amts- und Kanzleierfordernisse der Schule, Post- und Rundfunkgebühren;
  11. k) die Mieten, Steuern und sonstigen Abgaben für die Schulliegenschaften mit Ausnahme der Wohnungen;
  12. l) den schulärztlichen Dienst nach § 2 Abs. 6;
  13. m) die Beistellung des für den Betreuungsteil (ausgenommen die Lernzeiten) erforderlichen Betreuungspersonals nach § 2 Abs. 6 und für die Verpflegung an ganztägigen Schulformen;
  14. n) den sonstigen mit der Verwaltung der Schulliegenschaften entstehenden Aufwand.

(3) Zu den Schulliegenschaften im Sinne dieses Gesetzes zählen insbesondere der Schulgrund, die Schulgebäude und die zur Schule gehörenden Nebengebäude, einzelne Schulräume, Lehrwerkstätten, Schulbauplätze, Turn- und Spielplätze, Pausenhöfe, Schulgärten, die im Schulgebäude oder in einem zur Schule gehörenden Nebengebäude untergebrachten Wohnungen für die Schulleitung, für die Lehrerinnen und Lehrer, für den Schulwart sowie die öffentlichen Schülerheime.

19.12.2024

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