20. Abschnitt
Senatsentscheidungen und Verweisungen
§ 147c
Senatsentscheidungen
Das Landesverwaltungsgericht hat über Beschwerden gegen Bescheide der Disziplinarkommission durch einen Senat zu entscheiden, wenn
- 1. darin Disziplinarstrafen nach § 104 Abs. 1 Z 4 oder § 145 Z 3 verhängt wurden, oder
- 2. der Disziplinaranwalt gegen einen Bescheid Beschwerde erhoben hat.
21.04.2020
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