Ein CMR-Frachtbrief ist nicht nur zivilrechtl relevant, sondern auch als öff-rechtl Nachw anerkannt. Mit dem Beitritt Österreichs zum eCMR-ZP stellt sich die Frage, in welchen Bereichen auch ein elektronischer Frachtbrief den ges Anforderungen entspricht und welche sonstigen digitalen Nachw anerkannt sind. Der Beitrag gibt einen Überblick: Die Nutzung eines eCMR ist bei der Güterbeförderung, der Entsendung und der Kabotage unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Sonstige digitale Nachw sind im Umsatzsteuerrecht, im Zollrecht und im Gefahrgutrecht vorgesehen - künftig auch im Abfallwirtschaftsrecht und bei CEMT-Beförderungen. Entscheidend ist die gesonderte Prüfung der spezifischen Anforderungen der jeweiligen Rechtsakte. Die eFTI-VO 2020/1056 verpflichtet zudem zuständige Beh ab 2027 zur Akzeptanz elektronisch bereitgestellter Informationen.

