Das (mitunter aggressive) Abmahnwesen rund um Besitzstörungen mit Kfz ist in jüngerer Zeit - angesichts der Vielzahl betroffener (potenzieller) Besitzstörer - in den Fokus des öff Interesses gerückt. Die Aufmerksamkeit wurde durch den aktuellen OGH-Beschluss 4 Ob 5/24z, (FN ) mit dem das Geschäftsmodell eines "Besitzschutzunternehmens" wegen Eingriffs in den Rechtsanwaltsvorbehalt (§ 8 RAO) untersagt wurde, verstärkt. (FN ) Das gegenwärtige Interesse soll zum Anlass genommen werden, den Abgemahnten Auswege aus der (potenziellen) "Kostenfalle" aufzuzeigen.