Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat ein im Prinzip richtungsweisendes Urteil erwirkt. Die pauschalen Kosten für anwaltliche Interventionen im Zuge der Androhung von Besitzstörungsklagen nach widerrechtlicher oder widmungswidriger Benützung von Privat- bzw Firmenparkplätzen wurden "gedeckelt". Der Beitrag befasst sich mit der praktischen Relevanz dieses Urteils, zumal die verfahrensgegenständliche Fragestellung eher als "ausgefallen" zu betrachten sein dürfte.Seitens der Kraftfahrervertretung ÖAMTC wird ein Vorschlag zur Lösung des immer wieder massiv auftretenden Problems von "Abkassierfallen" unterbreitet. Es scheint dringender legistischer Handlungsbedarf zu bestehen.