Die in Art 10 des Protokolls vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurde von Österreich am 4. 6. 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt.
Die in Art 10 des Protokolls vorgesehene Bestätigung über die Erfüllung der für das Inkrafttreten erforderlichen innerstaatlichen Voraussetzungen wurde von Österreich am 4. 6. 2019 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt.