Neben einigen notwendigen Änderungen und Klarstellungen (Wahlrecht der örtlich zuständigen Beh in Verlängerungs- und Umschreibeverfahren, Löschungsfristen im Führerscheinregister und bei der Fahrprüfungsverwaltung) wurde die Gebührenbefreiung bei der Verlängerung befristeter Lenkberechtigungen eingeführt.
Abstract aus ZVR bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.