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Auskunftspflicht ist mit Art 6 EMRK vereinbar

Judikaturübersicht VerwaltungKFGJudikaturGerhard PürstlZVR 2022/54ZVR 2022, 145 - 146 Heft 4 v. 22.3.2022

I. Könnte die Auskunft iSd § 103 Abs 2 KFG (Verfassungsbestimmung) ohne entsprechende Aufzeichnungen nicht erteilt werden, sind gem § 103 Abs 2 KFG entsprechende Aufzeichnungen zu führen. Die Notwendigkeit, solche Aufzeichnungen zu führen, erweist sich gerade im Fall der Benützung von Kfz durch eine Mehrzahl von Personen als vorhersehbar (vgl E 28. 1. 2000, 98/02/0256).

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