Die ges Einstufung aller Mini- und Kleinroller als "Nicht-Fahrzeuge" in der StVO wirft zahlreiche Fragen auf. Gelegentlich wird versucht, (FN ) elektrisch betriebene E-Scooter als Kraftfahrzeug nach dem KFG einzustufen. Ein genauer Blick auf das systematische Verhältnis zwischen den straßenpolizeilichen und kraftfahrrechtl Vorschriften beweist jedoch das Gegenteil.