Der vorliegende Beitrag untersucht die strittige Frage, ob elektrisch angetriebene Klein- und Miniroller Kraftfahrzeuge iSd § 2 KFG 1967 sind und ob das KFG 1967 gem § 1 auf sie anwendbar ist. Diese kraftfahrrechtliche Einordnung ist dabei einerseits entscheidend für die Frage der Versicherungs- und Zulassungspflicht (§§ 36 ff KFG 1967) und andererseits wesentliche Vorfrage für die verschuldensunabhängige Haftung (§§ 1 f EKHG) bei Unfällen mit elektrisch angetriebenen Klein- und Minirollern, sowie für den Anspruch auf Entschädigung gem §§ 2, 6 VOEG. (FN )