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Vorbeifahren und Vorrang

RechtsprechungJudikaturN. N.ZVR 2022/8ZVR 2022, 31 - 33 Heft 1 v. 21.12.2021

§ 17 Abs 1, § 19 Abs 6 StVO; § 1304 ABGB

Das Vorbeifahren ist nur zulässig, wenn dadurch andere, insb entgegenkommende Straßenbenützer nicht gefährdet werden. Benachrangte Verkehrsteilnehmer gehören nicht zu diesen anderen Straßenbenützern.

Ein Pkw-Lenker, der aus einer Tankstellenausfahrt in eine Bundesstraße einbiegen möchte und sich dabei trotz eines vor der Ausfahrt sichtbehindernd angehaltenen Klein-Lkw nicht vortastet, trägt gegenüber einem Motorradlenker, der auf der Bundesstraße am Klein-Lkw unter Einhaltung der im Ortsgebiet zulässigen Geschwindigkeit vorbeifahren will, das Alleinverschulden.

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