Vor gut zweieinhalb Jahren traten die ersten "Corona-Fälle" in Österreich auf. Seither musste sich die heimische Strafjustiz wiederholt mit gezielten Hustenattacken oder ungeschützten Sozialkontakten von an COVID-19-Erkrankten beschäftigen. Fragen der zivilrechtl Haftung wegen derartigen Verhaltens wurden in Österreich bislang kaum diskutiert. Der vorliegende Beitrag unterzieht die Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche wegen einer Infektion mit SARS-CoV-2 einer ersten Analyse. (FN )